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   BGH, 05.05.2011 - IX ZB 77/10   

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https://dejure.org/2011,15862
BGH, 05.05.2011 - IX ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,15862)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,15862)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZB 77/10 (https://dejure.org/2011,15862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Heilung liegt bei Erbringen von lediglich drei Zahlungen und Abstandnahme von der weiteren Erfüllung nicht vor

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei Einhalten einer Ratenzahlungsvereinbarung durch den Schuldner bei Versagungsantrag eines Gläubigers vor Ablauf des Ratenzahlungszeitraums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 77/10
    Die von der Rechtsbeschwerde geltend gemachte Divergenz zu der Senatsentscheidung BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZVI 2010, 317 liegt aus tatsächlichen Gründen nicht vor, so dass es dahingestellt bleiben kann, ob eine nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund anzuerkennen ist.

    Solange sich der Schuldner an diese Vereinbarung hält, darf ihm nicht deswegen, weil ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellt, bevor der vereinbarte Ratenzahlungszeitraum abgelaufen ist, die Restschuldbefreiung versagt werden (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, aaO Rn. 7).

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 284/08

    Keine Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 77/10
    4 2. Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde liegt auch keine Divergenz zu der Entscheidung BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZVI 2009, 467 vor.
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
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